Statik

Die feco-Systemtrennwände fallen im Bereich der Statik unter „nichttragende, innere Trennwände“. Die statische Festigkeit bemisst sich nach den Anforderungen der DIN 4103, Teil 1.
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Die Norm unterscheidet dabei zwischen zwei Einbaubereichen:
Einbaubereich 1: „Bereiche mit geringer Menschenansammlung, wie sie z. B. in Wohnungen, Hotel-, Büro- und Krankenräumen und ähnlich genutzten Räumen einschließlich der Flure vorausgesetzt werden müssen.“
Einbaubereich 2: „Bereiche mit großer Menschenansammlung, wie sie z. B. in größeren Versammlungsräumen, Schulräumen, Hörsälen, Ausstellungs- und Verkaufsräumen und ähnlich genutzten Räumen vorausgesetzt werden müssen.“

feco-Trennwand erfüllt statische Anforderungen nach DIN 4103-1

Die Erfüllung der statischen Anforderungen nach DIN 4103-1 ist für die feco-Trennwand durch umfassende Statiknachweise bestätigt. Die Dimensionierung der einzelnen Elemente ist zusätzlich zur Statik mit der übrigen Realisierbarkeit, wie zum Beispiel der Oberflächen, Glasmaße und Brandschutznachweise, abzustimmen.

Absturzsicherheit durch die feco-Verglasungssysteme

Die Verglasungssysteme fecoplan, fecofix und fecostruct sind darüber hinaus als absturzsichernde Verglasungen gemäß DIN 18008-4 realisierbar und durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) nachgewiesen. Für den Einsatz als absturzsichernde Verglasung ist eine entsprechende Statik der bauseitigen Boden- und Deckenanschlüsse erforderlich.

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