Planung & Räume | Richtlinien & Sicherheit

Nahaufnahme von Händen an Laptop und Tablet bei der digitalen Büro- und Flächenanalyse mit Eingabestift

Sicher planen

Wie die Arbeitsstättenverordnung sichere und ergonomische Arbeitswelten schafft.

Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze entstehen bereits in der Planungsphase. Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), deren Vorgaben durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für die Praxis konkretisiert werden.

Für die Büroplanung ist insbesondere die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ zentral: Sie definiert Mindestgrößen sowie die Gestaltung von Arbeitsflächen, Bewegungsräumen und Verkehrswegen für ein sicheres, ergonomisches und uneingeschränktes Arbeiten.

ASR A1.2: Die Grundlage einer sicheren Büroplanung

Die ASR A1.2 betrachtet Büroplanung ganzheitlich auf Basis menschlicher Körpermaße und Bewegungsabläufe. Ihre Mindestanforderungen stellen Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten dauerhaft sicher. Die Grundfläche eines Arbeitsraums ergibt sich dabei nicht allein aus dem einzelnen Arbeitsplatz, sondern aus verschiedenen Funktionsflächen für eine sichere Nutzung.

Diese systematische Betrachtung unterscheidet professionelle Büroplanung von reiner Flächenberechnung: Erst das Zusammenspiel aller Teilflächen ermöglicht sichere, ergonomische und wirtschaftlich nutzbare Arbeitsräume.

Mindestgrößen von Arbeitsräumen

Die ASR A1.2 definiert zunächst allgemeine Mindestanforderungen an Arbeitsräume. Unabhängig von der Art der Tätigkeit dürfen Arbeitsräume nur genutzt werden, wenn ihre Grundfläche mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz beträgt. Bei der Bemessung der erforderlichen Raumgröße sind jedoch nicht allein diese Mindestflächen maßgebend. Ebenso müssen Anforderungen an den notwendigen Luftraum, die Luftqualität sowie gegebenenfalls an die Raumakustik berücksichtigt werden. Dadurch wird deutlich, dass moderne Büroplanung weit mehr umfasst als die Einhaltung von Quadratmeterwerten.

Bewegungsflächen schaffen ergonomische Arbeitsbedingungen

Ein wesentlicher Bestandteil der ASR A1.2 sind die Anforderungen an Bewegungsflächen. Beschäftigte müssen ihre Tätigkeiten ohne Einschränkungen und mit ausreichender Bewegungsfreiheit ausführen können. Deshalb fordert die Arbeitsstättenregel eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m². Für sitzende und stehende Tätigkeiten muss diese mindestens 1,00 m breit und 1,00 m tief sein. Ebenso wichtig ist die eindeutige Trennung der verschiedenen Flächenarten. Bewegungsflächen dürfen grundsätzlich nicht durch Verkehrswege, Stellflächen oder Funktionsflächen anderer Arbeitsplätze überlagert werden. Zusätzlich sind normgerechte Sicherheitsabstände einzuhalten, um Quetsch- und Unfallgefahren im Bewegungsbereich zuverlässig zu vermeiden.

Richtwerte für unterschiedliche Büroformen

Neben den allgemeinen Mindestanforderungen nennt die ASR A1.2 auch Orientierungswerte für unterschiedliche Büroformen. Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze in Zellenbüros wird ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum empfohlen. Dazu kommen dann noch die Flächen für die allgemeinen Verkehrswege außerhalb der eigentlichen Zellenbüros. In Großraumbüros ist aufgrund des bereits integrierten höheren Verkehrsflächenbedarfs sowie möglicher akustischer und visueller Störwirkungen von 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz auszugehen.

Die in der ASR dargestellten Planungsbeispiele zeigen darüber hinaus, dass sich der tatsächliche Flächenbedarf je nach Möblierung, Stauraum, Kommunikationsbereichen und Arbeitsorganisation unterscheidet. Moderne Büroplanung orientiert sich deshalb nicht an starren Quadratmeterwerten, sondern an den konkreten Anforderungen der jeweiligen Arbeitsform.

Systemwände unterstützen die Einhaltung der ASR

Eine durchdachte Raumstruktur erleichtert die Umsetzung der Anforderungen der ASR A1.2 erheblich. Moderne Systemwände gliedern Büroflächen flexibel, schaffen akustisch wirksame Arbeitsbereiche und ermöglichen klar definierte Verkehrs- und Bewegungsflächen. Gleichzeitig lassen sich Arbeitsplätze bei veränderten Organisationsstrukturen anpassen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie zu beeinträchtigen.

Damit verbinden Systemwände rechtliche Planungssicherheit mit einer hohen Flächeneffizienz und einer nachhaltigen Nutzung von Bürogebäuden.

Fazit: Gute Büroplanung beginnt bei der Raumstruktur

Die ASR A1.2 macht deutlich, dass sichere Arbeitsräume nicht über Quadratmeterzahlen allein entstehen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Bewegungsflächen, Verkehrswegen, Stellflächen, Funktionsflächen und Sicherheitsabständen. Erst wenn diese Flächen bereits in der Planung systematisch berücksichtigt werden, entstehen Arbeitsumgebungen, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und gleichzeitig ergonomisches, konzentriertes und gesundes Arbeiten unterstützen.

Für Architekturschaffende, Fachplanende und Arbeitgebende bildet die ASR A1.2 deshalb eine wesentliche Grundlage für die sichere Gestaltung moderner Arbeitswelten.

Wissen vertiefen: Medien & Downloads

Nutzen Sie weiterführende Informationen unserer Fachquellen und empirischen Erhebungen, um Ihre Planungsprozesse im Detail zu optimieren:

Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Grundlage für die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Übersicht mit Anforderungen an Flächen, Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima und Sicherheit
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Gestaltung ergonomischer, sicherer und gesundheitsgerechter Büroumgebungen
Büroraumplanung

FAQ – Richtlinien & Sicherheit

  • Die ASR A1.2 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Raumabmessungen und Bewegungsflächen. Sie beschreibt, wie Arbeitsräume so geplant werden, dass Sicherheit, Gesundheit und ergonomisches Arbeiten dauerhaft gewährleistet sind.

  • Für einen Arbeitsplatz sind mindestens 8 m² Grundfläche erforderlich. Darüber hinaus sind Anforderungen an Bewegungsflächen, Verkehrswege, Luftraum und gegebenenfalls Raumakustik zu berücksichtigen.

  • Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss mindestens 1,50 m² betragen. Für sitzende und stehende Tätigkeiten sind mindestens 1,00 m Breite und 1,00 m Tiefe einzuhalten. Bewegungsflächen dürfen grundsätzlich nicht durch Verkehrswege oder andere Arbeitsplätze eingeschränkt werden.

  • Großraumbüros benötigen zusätzliche Verkehrsflächen und erfordern aufgrund höherer visueller und akustischer Belastungen größere Arbeitsplatzflächen. Die ASR A1.2 empfiehlt deshalb einen Richtwert von 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz.

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