Planung & Räume | Brandschutz

Optischer Rauchmelder liegt auf einem rot markierten Feuerwehrplan und Gebäude-Grundriss

Lebensrettende Sicherheit im Raum

Wie geprüfte Systemwände, Brandschutzverglasungen, Vollwände, T30-Türen und normgerechte Nachweise Sicherheit und Transparenz in der Raumgestaltung ermöglichen

Moderne Arbeitswelten verlangen offene und flexible Raumstrukturen, um kollaborative Prozesse optimal zu unterstützen. Gleichzeitig müssen Bürogebäude strengste Anforderungen an den baulichen Brandschutz erfüllen. Geprüfte Trennwandsysteme verbinden diesen Schutzanspruch mit einer hochwertigen architektonischen Gestaltung. Die rechtlichen Vorgaben basieren in Deutschland auf den Landesbauordnungen (LBO), der MVV TB sowie der DIN 4102. Welcher Feuerwiderstand konkret nötig ist, hängt stets vom jeweiligen Gebäudekonzept und den behördlichen Auflagen ab.

Geprüfte Sicherheit durch Feuerwiderstandsklassen

Um brandschutztechnische Eigenschaften im eingebauten Zustand verlässlich nachzuweisen, benötigen Systemwände entsprechende bauaufsichtliche Nachweise wie allgemeine Prüfzeugnisse (abP) oder Bauartgenehmigungen (aBG/vBG). Die DIN 4102 beschreibt das Brandverhalten von Baustoffen und definiert exakt, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Schutzfunktion aufrechterhält. Für Bürogebäude spielen feuerhemmende Konstruktionen der Klasse F30 (EI30) eine zentrale Rolle. Sowohl opake Vollwände als auch raumhohe Brandschutztüren der Klasse T30/EI30 gewährleisten den geforderten Schutzabschluss in Fluren, um Menschen und Sachwerte im Ernstfall zuverlässig zu schützen.

Brandschutzverglasungen: Transparenz und Sicherheit verbinden

Die zeitgemäße Büroarchitektur setzt verstärkt auf helle Räume, visuelle Offenheit und einen maximalen Tageslichteinfall. Hochwertige Brandschutzverglasungen schaffen barrierefreie Sichtbeziehungen und ein großzügiges Raumgefühl, ohne die vorgeschriebenen Schutzfunktionen einzuschränken. So entstehen moderne Arbeitswelten, die eine kommunikative Unternehmenskultur mit höchster baulicher Sicherheit vereinen. Gehen spezifische Projektanforderungen über bestehende Standardzulassungen hinaus, prüfen wir rechtssichere Wege über vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) auf Basis bereits erfolgreich durchgeführter und dokumentierter Brandprüfungen.

Fazit: Brandschutz als Bestandteil zukunftsfähiger Raumplanung

Baulicher Brandschutz und moderne, offene Büroarchitektur stehen keineswegs in einem Widerspruch zueinander. Geprüfte Systemwände, opake Vollwände und verglaste Brandschutzelemente ermöglichen architektonisch anspruchsvolle Arbeitswelten, die alle geforderten Feuerwiderstandsklassen verlässlich erfüllen. Durch das harmonische Zusammenspiel aus normgerechten Nachweisen, vorausschauender Fachplanung und flexiblen Trennwandsystemen wird der Brandschutz von einer reinen Bauauflage zu einem integralen Bestandteil zukunftssicherer Raumkonzepte, die hohe Sicherheit, langlebige Funktion, hohes Wohlbefinden und Ästhetik dauerhaft miteinander vereinen.

Wissen vertiefen: Medien & Downloads

Nutzen Sie weiterführende Informationen unabhängiger Fachquellen, um Ihre Planung von Brandschutzlösungen und Systemwänden fachlich abzusichern:

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt):
Technische Nachweise für Bauprodukte und Konstruktionen
Zulassungen und Bauartgenehmigungen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Grundlagen für sichere Arbeitsstätten
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Deutsches Institut für Normung: DIN 4102 zu Brandverhalten, Baustoffklassen und Feuerwiderstand
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

FAQ – Brandschutz bei Systemwänden

  • Moderne Brandschutz-Systemwände kombinieren geprüften Feuerwiderstand (F30) mit Luftschalldämmung (R_”w,P” ≤52″ dB” ) und visueller Transparenz. Durch spezielle Brandschutz-Verbundgläser und zertifizierte Dichtungssysteme entstehen schlanke Verglasungen, die brandschutztechnische Auflagen erfüllen, ohne den Lichtdurchfluss oder die Raumakustik einzuschränken.

  • Die Wände von Brandabschnitten sind gemäß LBO feuer-beständig (F90), die Wände notwendiger Flure feuerhemmend (F30) auszuführen. Davon ausgenommen sind in der Regel Flure innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und eine Nutzfläche von nicht mehr als 400 m² pro Geschoss haben.

  • Je nach Konstruktion und Einsatzbereich sind unterschiedliche bauaufsichtliche Nachweise erforderlich, beispielsweise allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP), allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG).

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